Früher war es üblich, Pferde per Handschlag zu kaufen. Doch in Zeiten des neuen EU-Kaufrechts ist das ungeschickt. Ein detaillierter Kaufvertrag hat für beide Seiten Vorteile und bietet rechtliche Sicherheit.
Der Vertragsgegenstand
In einem solchen Vertrag sollte auf jeden Fall stehen, um welches Pferd es geht. Dabei sollten Aussehen, Alter und Abstammung aufgeführt sein. Am besten steht auch die Lebensnummer mit im Vertrag.
Überprüfen Sie, ob der Pferdepass den Sie erhalten auch tatsächlich zu dem Pferd gehört, dass sie kaufen wollen. Dabei Hilft einmal die Beschreibung auf Seite 3 des Pferdepasses. Aber Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Beschreibung als Fohlen – die Farbe kann sich zum Beispiel noch etwas ändern. Die Abzeichen bleiben in der Regel aber gleich.
Die Abzeichen kann man genauer auf der Zeichnung auf Seite 7a betrachten. Bei Pferden ohne Abzeichen sind hier auch Wirbel eingetragen, um eine Identifizierung zu erleichtern.
Eindeutiger zur Identifizierung ist die Mikrochip-Nummer. Die finden sie auf der Seite drei eingetragen. Alle Pferde die nach dem 1.7.2009 geboren oder in die EU eingeführt wurden müssen diesen Chip haben. Tierärzte haben in der Regel ein Chiplesegerät und können die Chipnummer im Rahmen der Ankaufsuntersuchung auslesen.
Was soll noch in den Vertrag?
Darüber hinaus sollte der genaue Gesundheitszustand des Pferdes aufgeführt sein. Am einfachsten ist es dabei, auf eine erfolgte Ankaufsuntersuchung Bezug zu nehmen.
Weitere zugesicherte Eigenschaften, wie Turniererfolge und Charaktereigenschaften sollten Sie ebenfalls mit in den Vertrag aufnehmen. Entspricht das Pferd der Beschreibung, hat der Verkäufer damit kein Problem. Stellt sich später heraus, dass das Pferd eine der zugesicherten Eigenschaften nicht hat, haben Sie etwas schriftliches in der Hand. So können Sie im Streitfall beweisen, dass Sie das Pferd unter falschen Voraussetzungen gekauft haben. Allerdings sind gerade Charaktereigenchaften wie Geländesicher, brav oder Schmiedefrom oft etwas schwierig einzuklagen, da sie sich durch Erlebnisse verändern können. Pferde sind nun mal Tiere und verändern sich mit dem Umgang.
Wichtige Rahmenbedingungen
Weitere Punkte im Vertrag sind die Zahlungsmodalitäten und die Adressen von Käufer und Verkäufer. Halten Sie fest wer wann wieviel Geld bekommt und wann welche Gegenleistung erfolgt. Zum Beispiel Anzahlung von Summe X am xx.xx.xxxx geleistet bei Herrn Y. Daraufhin erfolgt die Ankaufsuntersuchung. Die Restzahlung von Summe Z wird fällig bei Übergabe des Pferdes am yy.yy.yyyy.
Sie sollten auch genau fest halten, was Sie alles vom Verkäufer bekommen, etwa Pferdepass, Geburtsurkunde und Aufkleber des Pferdes.
Halten Sie auch unbedingt fest, ab welchem Zeitpunkt das Pferd den Besitzer wechselt. Das kann sehr wichtig sein, falls doch mal ein Unfall passiert. Wichtig: Sie sollten eine Haftpflichtversicherung haben ab dem Zeitpunkt in dem das Pferd ihnen gehört.
Wo bekomme ich einen solchen Vertrag?
Einen solchen Vertrag können Sie selber schreiben oder einen vorgefertigten verwenden. Beispielverträge finden Sie unter anderem bei www.st-georg.de oder eHorses.
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